Viele Menschen, die sich um ihren Nachlass kümmern wollen, vergessen dabei häufig einen zentralen Aspekt: den digitalen Nachlass. Wenn sich Nutzer nicht damit beschäftigen, können auch nach dem Ableben alle weiterhin das Profil sehen und es gibt keine Möglichkeit das Profil weiterzuverwalten. Um dem entgegenzuwirken, hat Facebook eine Funktion hinzugefügt, nämlich den Gedenkzustand für Ihr Facebook-Konto. Was das genau ist und was das bedeutet, erklären wir in diesem Beitrag.

Der Gedenkzustand für Ihr Facebook-Konto

Was ist das genau und was ist damit möglich?

Der Gedenkzustand ist eine Einstellung von Facebook, die dann aktiviert wird, sobald Facebook erfährt, dass diese Person nicht mehr lebt. Man hat zudem zu Lebzeiten die Möglichkeit zu bestimmen, was mit dem eigenen Account geschehen soll. Zum einen kann man einen Nachlasskontakt auswählen, der dann das eigene Konto im Gedenkzustand verwaltet. Zum anderen kann man auch beantragen, dass Facebook den Account löschen soll, sobald man erfahren hat, dass die Person nicht mehr lebt. Sollte jedoch keine der beiden Einstellungen getroffen worden sein, dann wird der Account in den Gedenkzustand gesetzt, jedoch kann dann niemand mehr den Account verwalten. Jetzt stellt sich die Frage, was genau dieser Zustand ist und wie er das Profil beeinflusst. Folgende Punkte verändern sich im Gedenkzustand:

Wie versetze ich mein Konto in diesen Zustand?

Facebook versetzt ein Konto erst in den Gedenkzustand, sobald jemand diese Person als verstorben meldet. Alternativ kann Facebook das Konto aber auch löschen, sollte die Person dies vorab in ihren Einstellungen angegeben haben.

Nachlasskontakt in Facebook

Was ist ein Nachlasskontakt?

Ein Nachlasskontakt wird von einer Person zu Lebzeiten ausgewählt. Die Aufgabe dieses Nachlasskontaktes ist es, im Todesfall der anderen Person ihr Konto zu verwalten.

Worauf hat ein Nachlasskontakt Zugriff?

Doch worauf hat die Person dann Zugriff? Auf alle meine privaten Chats und vergangenen Posts? Nein!

Dieser Kontakt kann beispielsweise:

Der Kontakt kann nicht:

Wie lege ich einen Nachlasskontakt fest?

Einen Nachlasskontakt festzulegen, ist mit wenigen simplen Klicks erledigt. Allerdings muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um einen solchen Kontakt anlegen zu können. Nachfolgend wird Schritt für Schritt erklärt, wie es funktioniert:

1. Zunächst einmal gehen Sie auf Ihre Facebook Startseite und klicken oben links auf den Pfeil. Dort öffnet sich ein Drop-Down-Menü auf dem Sie nun „Einstellungen“ auswählen.

2. Danach werden Sie auf die Seite der Allgemeinen Kontoeinstellungen geleitet, wo Sie nun das Feld „Konto verwalten“ anklicken.

3. Nachdem Sie dieses Feld ausgewählt haben, gelangen Sie auf die nächste Seite. Hier können Sie nun Ihr Konto deaktivieren, eine Kontolöschung nach Ihrem Ableben anfordern oder eben einen Nachlasskontakt festlegen. Für Letzteres geben Sie in das Feld „Freund/in auswählen“ den Namen Ihres Freundes an, der Ihr Nachlasskontakt sein soll. Indem Sie dann auf „Hinzufügen“ klicken, wird dieser hinzugefügt und per Nachricht darüber informiert.

4. Sollten Sie diesen Freund nicht mehr als Nachlasskontakt wollen und eine andere Person auswählen wollen, so klicken Sie unter dem Namen des Nachlasskontaktes auf „Entfernen“ und bestätigen dies in einem Popup-Fenster erneut.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass der digitale Nachlass ein heikles Thema bleibt. Facebook hat mit dieser Funktion aber schon eine gute Möglichkeit geschaffen, diesen Nachlass verwalten zu können. Sehr schnell und ohne großen Aufwand kann man die passenden Einstellungen wählen.

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Dieser Artikel wurde von Laura Becher, Praktikantin bei der Business Academy Ruhr von September 2018 bis Februar 2019, verfasst.