Weiterbildungsförderung: eine tolle Möglichkeit für die berufliche Qualifizierung

Gerade in Zeiten, in denen die Inflation hoch ist und man wirklich gut haushalten muss, stellt sich die Frage, ob und wie man sich trotzdem beruflich weiterbilden kann. Viele wissen gar nicht, dass man Weiterbildungen auch gefördert bekommt. Zugegebenermaßen ist die die Förderlandschaft auch nicht einfach. Es gibt Förderungen, die länderübergreifend sind, andere nur für bestimmte Bundesländer, Programme für spezielle Zielgruppen. Es ist nicht einfach, die passende Förderung für sich zu recherchieren. Daher haben wir in diesem Beitrag die derzeit wichtigsten Fördermöglichkeiten für die berufliche Bildung zusammengestellt.

Ziele und Zielgruppen der Weiterbildungsförderung

Zunächst hat die Weiterbildungsförderung in Deutschland eine längere Historie und hängt nicht mit der derzeitigen Wirtschaftssituation zusammen. In Deutschland existieren solche Programme seit den 1950er Jahren und dienten zunächst der Förderung von Arbeitssuchenden. Dies hat sich jedoch seither stark verändert. Klassisch unterscheidet man in den meisten Bundesländern folgende Förderprogramme:

Grundsätzlich beziehen sich die Förderungen immer auf Weiterbildungen mit einem beruflichen Kontext. Sie sollen dazu dienen, die Wirtschaft zu stärken. Alle Weiterbildungen, die in den Bereich von allgemeiner Persönlichkeitsentwicklung oder Hobbies fallen, scheiden daher aus der Förderung aus. Gefördert werden -in den meisten Fällen- die Einzelpersonen, in Ausnahmen können jedoch auch Unternehmen eine Weiterbildungsförderung für ihre Mitarbeiter*innen beantragen. Wer genau gefördert wird, ist sehr unterschiedlich. Klassisch adressiert die Förderung immer Menschen, bei denen ein Förderbedarf vermutet wird. Daher sind viele Förderungen gehaltsabhängig. Manche fördern aber beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund, andere wenden sich an Alleinerziehende, weitere Förderprogramme fokussieren bestimmte Branchen (wie Gründer*innen) und andere beziehen sich auf spezielle Lebenssituationen (Menschen, die von Entlassung bedroht sind). Es ist also nicht einfach, pauschal zu sagen, ob jemand gefördert werden kann oder nicht. Man muss es also immer im Einzelfall -sehr genau- prüfen.

Länderübergreifende Förderprogramme

Da bei Online-Weiterbildungen Bundesländer eine untergeordnete Rolle spielen, sollte man zunächst schauen, welche länderübergreifenden Förderprogramme für einen in Frage kommen. Bei diesen Programmen spielt der Wohnort in Deutschland keine Rolle. Die Auflistung der Programme erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bildet den Aktualitätsstand für das Frühjahr 2024 ab. Da Förderprogramme einem ständigen Wechsel unterliegen (neue entstehen und andere auslaufen), empfiehlt es sich, immer wieder zu recherchieren bzw. in den Ursprungsquellen nachzuschauen.

Weiterbildungsförderung

Das Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium gehört zu den ältesten Länderprogrammen im Bereich der beruflichen Bildung. Es ist eine finanzielle Unterstützung für jüngere Zielgruppen (unter 25), die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen oder etwas Besonderes im Beruf geleistet haben. Die Förderung baut also auf der Basis-Qualifizierung auf, hat aber die Besonderheit, dass diese Qualifizierung mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen sein muss. Dass heißt mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ werden. Alternativ kann auch Platz 1-3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb erreicht worden sein. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis über 15 Wochenstunden vorliegen oder eine Meldung bei der der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Das Stipendium kann von den Geförderten an der Kammer beantragt werden, an der die Ausbildung abgeschlossen wurde. In 3 Jahren können bis zu 8.700€ in Anspruch genommen werden (max. 2.900€ pro Jahr). Die Förderung erfolgt unabhängig vom Einkommen. 10% der Kosten müssen eigenständig getragen werden. Die Anschaffung eines Computers für die Weiterbildung ist einmalig im ersten Förderjahr bei gleichzeitigem Antrag auf Förderung einer Maßnahme förderfähig mit bis zu 250 Euro (sogenannter IT-Bonus).

Das Aufstiegs-BaföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine finanzielle Förderung für Menschen, die bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben und sich nun höher qualifizieren möchten. Hier greift das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dass zur Unterstützung der höheren Berufsbildung dient und altersunabhängig ist. Hier kommen Weiterbildungen aus dem Bereich der Meister- , Techniker- oder Fachwirte-Level in Frage. Ähnlich wie beim Studien-BAföG ist auch das Aufstiegs-BAföG eine gesplittete Förderleistung. Ein Teil ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, ein anderer Teil ist ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und muss zurückgezahlt werden. Die Weiterbildungen können sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit umgesetzt werden, müssen jedoch mehr als 400 Unterrichtstunden haben und innerhalb von 36 Jahren abgeschlossen sein, bei den Teilzeit-Weiterbildungen bis zu 48 Monate. Um das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, ein Antrag muss eingereicht werden, der geprüft wird. Die Förderanträge müssen schriftlich bei der zuständigen Behörde eingehen. In NRW ist dies das Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln. Die Anträge können bei der Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heruntergeladen werden.

Die KOMPASS-Förderung

Das KOMPASS-Förderprogramm ist er 2023 (am 17. Juli) entwickelt worden und wendet sich speziell an „Solo-Selbstständige“, die sog. Solopreneure in Deutschland. Um gefördert zu werden, spielt die Branche der Selbstständigkeit keine Rolle, jedoch müssen sie mindestens seit zwei Jahren auf dem Markt sein, müssen die Selbstständigkeit im Haupterwerb umsetzen und dürfen maximal eine/n Mitarbeiter*in einer Vollzeit-Beschäftigung haben. Die Förderung ist bis zum 30.04. 2026 begrenzt und übernimmt bis zu 90% der Weiterbildungskosten, bis zu 4.500 €. Wichtig ist, dass sowohl der Wohnsitz, als auch der Tätigkeitsort sich in Deutschland befinden. Vor der Förderung muss ein kostenfreies Beratungsangebot der entsprechenden Anlaufstellen in Anspruch genommen werden. An die Weiterbildung wird die Anforderung gestellt, dass diese mindestens 20 Stunden umfasst und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen ist. Genauere Informationen erhält man im Beratungsgespräch oder informiert sich über die verlinkte Webseite.

Das sind drei Beispiele von bundesweiten Förderprogrammen, die aufzeigen sollen, wie breit gefächert das Angebot ist. Die Zielgruppen können stark voneinander abweichen, ebenso die Art der Förderung. Der gemeinsame Nenner beider Förderprogramm ist das länderübergreifende Konzept.

Länderspezifische Förderprogramme im Vergleich

Neben den bundesweiten Programm, hat jedes Bundesland auch Fördermöglichkeiten, die jedoch sehr unterschiedlich sind und sich immer auf den Wohnort der zu fördernden Person oder den Sitz des zu fördernden Unternehmens beziehen. Die Förderprogramme sind insgesamt auf einen Zeitraum begrenzt, sind also nicht fortlaufend. Die Zielgruppen der Förderung, sind genauso vielfältig, wie die Voraussetzung zum Förderprogramm. Einige haben sehr feine Förderkriterien, andere umfassen eine sehr breite Masse der Bevölkerung. Einige sind in den zu erbringenden Nachweisen für die Beantragung sehr umfangreich, andere nicht. Auch die Förderhöhe der einzelnen Förderprogramme variiert. Unter dem nachfolgenden Link findet man eine Auflistung der Förderprogramme für die einzelnen Länder für Weiterbildungen: https://www.bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.php

Exemplarisch beschreiben wir nachfolgend die Programm von zwei ausgewählten Bundesländern um zu veranschaulichen, wie unterschiedlich die Förderungen sind. Für die anderen Bundesländer bitten wir um eine eigene Recherche auf der verlinkten Seite zum Länderprogramm der Bildungsprämie.

Weiterbildungsförderung

NRW: Förderprogramm Bildungscheck (Ende offen)

Nordrhein-Westfalen hat mit dem Bildungsscheck einen Fördertopf aus Mitteln der Europäischen Union, der die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung fördert. Der Bildungscheck NRW wendet sich an  Personen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt. Dies können Selbstständige, aber genauso auch Angestellte aus kleinen und mittleren Betrieben sein. Der Bildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss von 50%, höchstens jedoch 500 Euro. Er kann nur einmal jährlich ausgestellt werden. Gefördert werden Qualifizierungen der beruflichen Bildung. In größeren Städten gibt es Beratungsstellen für den Bildungsscheck, die darüber informieren, welche Weiterbildungen für die Förderung in Frage kommen. Häufig finden sich diese Stellen an einer VHS oder IHK. Wichtig ist, dass man die Förderung vor Beginn der Weiterbildung beantragt. Man darf nicht vor der Förderung schon angemeldet sein. Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen über den individuellen Zugang.

Rheinland-Pfalz:

Während in Nordrhein-Westfalen -neben den bundesübergreifenden Programmen, lediglich der Bildungscheck berufliche Qualifizierung ermöglicht, haben andere Bundesländer mehr Förderprogramm, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz.

Förderprogramm QualiScheck (bis 2027)

Das Förderprogramm QualiScheck ist ein Angebot für Beschäftigte, die sich individuell und unabhängig vom betrieblichen Kontext beruflich weiterbilden und damit ihre Kompetenzen ausbauen wollen. Der Europäische Sozialfonds Plus und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Beschäftigte mit dem QualiScheck bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung und übernehmen bis zu 60 Prozent der Kosten der Qualifizierung bis zu maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr. Der QualiScheck kann von Beschäftigten beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben – und das unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung (bis 2027)

Mit dem Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung unterstützen der Europäische Sozialfonds Plus und das Land Rheinland-Pfalz Unternehmen aus Rheinland-Pfalz bei der Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr. Zielgruppe des Förderprogramms sind Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Die Förderung kann je nach Region 40 bis 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Der Antrag erfolgt hier nicht über die einzelnen Personen, sondern über den Weiterbildungsanbieter.

Fazit

Die Förderung von Weiterbildung ist ein bedeutendes Element der Politik zur Stärkung der Wirtschaft. Auch wenn die Förderlandschaft -auf den ersten Blick- unübersichtlich erscheint, lohnt sich eine gründliche Recherche. Die Menge der zu erstatteten Weiterbildungskosten kann immens sein (wie zum Beispiel bei der Kompass-Förderung mit bis zu 90%), so dass sich der Zeitaufwand für die Recherche und evtl. Beratung auszahlt. Gerade in wirtschaftlich kritischen Zeit ist die Investition in die eigene berufliche Zukunft eine sinnvolle Idee. Auch wenn wir als Bildungsträger in diesem Bereich nicht beraten, sehen wir es als Service an, Bildungsinterssierte auf spannende Förderangebote hinzuweisen, denn die Möglichkeit einer Förderung kann eine Entscheidung für eine berufliche natürlich beeinflussen. Sprechen Sie uns jedoch gern an, wenn Sie für sich eine Fördermöglichkeit sehen und Hilfe bei der Auswahl einer dazu passenden Weiterbildung aus unserem Bildungsangebot benötigen.

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